Wer träumt nicht davon, dort wo andere Urlaub machen, zu leben. Und da kann der erste Schritt der Erwerb einer Immobilie sein, die zuerst als Ferienobjekt vermietet und anschließend ganz selbst genutzt wird.
Muss man bei dem Erwerb einer Ferienimmobilie im Inland schon an einige andere Dinge denken, die beim Erwerb eines Objektes zur regelmäßigen Nutzung gar nicht zum Tragen kommen, so sollte der Kauf einer Immobilie im Ausland erst recht gut überlegt sein.
Es ist nicht nur die räumliche Entfernung und die Sorge, dass die Auslandsimmobilie in Abwesenheit der Eigentümer gut versorgt wird und von den Feriengästen pfleglich behandelt wird.
Vor allem müssen Kaufinteressenten einer Auslandsimmobilie vor Abschluss des Kaufvertrages aufpassen. Ganz wichtig ist, dass man sich mit den Immobiliengesetzen des jeweiligen Landes vertraut macht und sich bei Sprachproblemen eines Dolmetschers bedient. So gilt z.B. in Spanien oder Italien bereits ein Vorvertrag als gültiger Immobilienerwerb, von dem man nicht mehr zurücktreten kann. Auch sollte vor Beurkundung des Vertrages vor dem Notar kein Geld an den Verkäufer gezahlt werden. Die Kaufsumme wird in aller Regel in einer Summe beim Notar hinterlegt. Und während die Kaufnebenkosten in Deutschland ca. 10 % der Kaufsumme ausmachen, können diese im Ausland leicht 30 % erreichen.